Alkoholverbot und Maskenpflicht präzisiert, geplante Sperrstunde wird um eine Stunde reduziert (Sondermeldung der Stadt Frankfurt am Main)
Die ab Freitag, 9. Oktober, geplante Sperrstunde soll nun zwischen 23 und 6 Uhr statt wie ursprünglich geplant ab 22 Uhr greifen. Das hat der Corona-Verwaltungsstab der Stadt am Donnerstag, 8. Oktober, beschlossen. Damit reagiert Frankfurt auf entsprechende Beschlüsse der Städte Offenbach und Berlin. Im Bundesland Bayern hatte das Kabinett bereits im September die Möglichkeit für eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr geschaffen.
„Einheitliche Regeln schaffen Akzeptanz und Vertrauen“, sagte Oberbürgermeister Peter Feldmann nach der Sitzung. „Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass es keinen regionalen Flickenteppich aus Corona-Regeln gibt.“ So hat nicht nur Berlin eine Sperrstunde ab 23 Uhr beschlossen, sondern auch die Nachbarstadt Offenbach. Das Stadtoberhaupt sagte: „Frankfurt und Offenbach gehen fließend ineinander über. Hier 22 Uhr, dort 23 Uhr, das hätte keiner verstanden.“
Auch bei „Herbst in der Stadt“ liegt nun eine Lösung auf dem Tisch. Das Hygienekonzept wurde verbessert, Eröffnung mit dem Oberbürgermeister ist jetzt am Freitag, 9. Oktober, um 12 Uhr. Feldmann sagte: „Gründlichkeit vor Schnelligkeit, das ist in der Corona-Pandemie zentral. Ich will, dass Eltern ein gutes Gefühl haben, wenn sie mit ihren Kindern über den Markt schlendern oder sie eine Runde auf dem Karussell drehen lassen.“
Bürgermeister Uwe Becker sagte: „Um stärker in den problematischen Randzeiten Begrenzungen zu erreichen und gleichzeitig die Belange der Gastronomie im ausreichenden Verhältnis berücksichtigen zu können, wird die Sperrstunde neu festgelegt. Auch regional erhöht dies die Einheitlichkeit der Corona-Regelungen. Der Herbstmarkt in der City kann nach Optimierung des Hygienekonzepts zeitnah öffnen. So sorgen wir für den bestmöglichen Gesundheitsschutz und verschaffen bei allen notwendigen Einschränkungen gleichzeitig den Frankfurter Betrieben auch wirtschaftliche Luft zum Atmen. Den in Frankfurt ansässigen Kirchen, Religions- und Glaubensgemeinschaften wird zudem dringend empfohlen, eine verbindliche Maskenpflicht für eigene Gottesdienste und Veranstaltungen einzuführen.“
„Mich besorgt sehr, dass wir nach längerer Zeit wieder ein Infektionsgeschehen in einem Alten-und Pflegeheim mit acht infizierten Bewohnerinnen und Bewohnern haben“, ergänzte Gesundheitsdezernent Stefan Majer. „Dies zeigt leider, wie nah das Infektionsgeschehen in der Allgemeinbevölkerung an besonders gefährdete Personen mit einem Risiko für einen sehr schweren Verlauf ist. Zusätzlich besorgniserregend ist der steigende Anteil an positiven Testergebnissen. All dies zeigt uns, wie wichtig es ist, nicht nur zu appellieren, sondern mit regional abgestimmten, strengen Maßnahmen eine dringend erforderliche Trendwende herbei zu führen. Ich erhoffe mir, dass diejenigen, die jetzt so stark protestieren, ebenso vehement gegen schwarze Schafe in ihren eigenen Reihen vorgehen. Wir können nur gemeinsam Erfolg haben.“
Ferner hat der Verwaltungsstab in seiner Sitzung präzisiert, auf welchen Plätzen, Orten und Anlagen von Freitag, 9. Oktober, an bis mindestens Ende kommender Woche ein Alkoholverbot gilt.
Der Konsum von alkoholischen Getränken ist laut der beschlossenen Allgemeinverfügung auf folgenden öffentlichen Plätzen, Orten und Anlagen ganztägig verboten:
Friedberger Platz, Luisenplatz, Matthias-Beltz-Platz, Kalbächer Gasse und Große Bockenheimer Straße vom Opernplatz bis einschließlich Hauptwache, Zeil, Opernplatz, Liebfrauenberg mit Vorplatz der Kleinmarkthalle, Schäfergasse, Kaiserhofstraße, Bockenheimer Landstraße ab Niedenau in Richtung Opernplatz, Kettenhofweg ab Niedenau in Richtung Alte Oper, Kaisersack, Kaiserstraße, Bahnhofsvorplatz, Taunusstraße, Münchenerstraße, Elbestraße, Moselstraße, Niddastraße, Allerheiligenstraße, Altsachsenhausen mit der Großen Rittergasse, Kleinen Rittergasse, Frankensteinerstraße, Paradiesgasse mit Paradieshof, Klappergasse, Neuer Wall, Affentorplatz.
Die Allgemeinverfügungen Stadt Frankfurt am Main vom 08.10.2020 (pdf , 5905KB)Download Link enthält außerdem eine Übersicht der Einkaufsstraßen, in denen ab dem 9. Oktober bis mindestens Ende kommender Woche das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung vorgeschrieben ist. Demnach ist im Bereich der Berger Straße, der Schweizer Straße einschließlich des Schweizer Platzes, der Leipziger Straße, der Zeil, der Goethestraße, des Oeder Wegs vom Anlagenring bis zur Glauburgstraße, der Neuen Kräme, der Königsteiner Straße, der Braubachstraße, der Münchener Straße und der Kaiserstraße sowie auf der Kalbächer Gasse und der Großen Bockenheimer Straße vom Opernplatz bis einschließlich Hauptwache die Maske zwischen 8 bis 22 Uhr Pflicht. Ausgenommen sind die Bereiche bestuhlter Außengastronomie.
Alle Maßnahmen auf einen Blick finden sich außerdem im beigefügten Flyer.
Bereits am Dienstag, 6. Oktober, wurde in der Meldung Von Alkoholverbot bis Maskenpflicht auf Einkaufsstraßen: Corona-Verwaltungsstab bereitet umfassendes Maßnahmenpaket vorInternal Link angekündigt, dass bestimmte Maßnahmen ab Freitag, 9. Oktober, in Kraft treten sollen.
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