Gründungsfinanzierung
Geld
Die Startup-Finanzierung ist das Fundament für die erfolgreiche Existenzgründung. Wir informieren Sie über die verschiedenen Anlaufstellen, bei denen Sie Förderung und Zuschüsse beantragen können. Ob Bankbürgschaft, Direktdarlehen oder Gründerkredit, Gründerstipendium oder Gründerfonds – bei der Wirtschaftsförderung Frankfurt beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten und Chancen bei der Gründungsfinanzierung.
Einen guten Überblick für Startups in der Wachstumsphase bietet die Förderbroschüre die das Enterprise Europe Network der Hessen Trade & Invest GmbH zusammengestellt hat.
Der Frankfurter Gründerfonds ist ein Projekt der Wirtschaftsförderung Frankfurt und der Frankfurt School Financial Services GmbH. Er richtet sich an Existenzgründer und Jungunternehmen mit Unternehmenssitz in Frankfurt. Über eine Empfehlung bei der Bürgschaftsbank Hessen ermöglichen wir Unternehmensgründern einen Kredit von bis zu 50.000 € bei einer unserer Partnerbanken. Der Frankfurter Gründerfonds bietet nicht nur finanzielle Vorteile, Sie profitieren zudem von einer kostenlosen Beratung und Betreuung, einer konstruktiven Beurteilung Ihres Business- und Finanzplans sowie unseren Kontakten aus der Gründerszene.Mehr zum Frankfurter Gründerfonds
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Mit einer Bürgschaftszusage der Bürgschaftsbank Hessen haben Sie es erfahrungsmäßig leichter, eine Bank zu finden, die bereit ist, Sie bei Ihrer Existenzgründung als Finanzierungspartner zu unterstützen. Der gesamte Fremdkapitalbedarf darf zwischen 50.000 und 300.000 € liegen, in Ausnahmen sogar bis zu 500.000 €.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bürgschaftsbank Hessen oder wenden Sie sich an die BoB-Hotline: 0611-150 777 oder per Mail: BoB@bb-h.de.

creditshelf gestaltet seit Jahren Finanzierungen für den Mittelstand – einfach, schnell, innovativ. Denn die Kreditentscheidungen erfolgen auf Basis einer von creditshelf selbst entwickelten technologiegestützten Analyse. Der Pionier der digitalen Mittelstandsfinanzierung in Deutschland wurde 2014 am Finanzplatz Frankfurt gegründet. Das creditshelf-Team besteht aus erfahrenen Experten, die über jahrelange Erfahrungen in der Finanzierung mittelständischer Unternehmen verfügen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der creditshelf Aktiengesellschaft.

Crowdfunding setzt auf die Finanzierung durch viele Kleinanleger statt auf wenige Geldgeber. Das Geld wird häufig über Crowdfundig-Plattformen gesammelt, auf denen sich die Projekte, Produkte oder Geschäftsideen vorstellen. Neben dem Kapitalerwerb erzielt eine Crowdfunding-Kampagne gleichzeitig Aufmerksamkeit für das Vorhaben. Im Folgenden einige Crowdfunding-Plattformen:
Place2help Rhein-Main legt seinen Fokus auf Projekte und Gründungsideen, die die Region Frankfurt Rhein-Main lebenswerter und zukunftsfähiger machen. Dabei bündelt place2help Rhein-Main Projekte verschiedener Crowdfunding-Plattformen, vernetzt sie mit Förderern und macht sie sichtbar.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Das Einstiegsgeld (höchstens 24 Monate) bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbsfähigkeit ist eine Sozialleistung für erwerbsfähige, arbeitslose Hilfsbedürftige. Dessen Bewilligung liegt im Ermessen des für Sie zuständigen Fallmanager bei der Bundesagentur für Arbeit.
Weitere Informationen finden Sie hier

Im Rahmen des KfW StartGeld-Programmes erhalten Gründer und junge Unternehmen, die bis zu 3 Jahre am Markt sind, einen Kredit von bis zu 100.000 €, um ein eigenes Unternehmen einzurichten oder zu betreiben. Das Besondere: Da die KfW 80 % des Kreditausfallrisikos von Ihrer Bank übernimmt, erhalten Sie den Kredit in der Regel umso leichter. Gefördert werden im Wesentlichen Investitionen (z. B. Anschaffung von Anlagen, Baukosten, Betriebs- und Geschäftsausstattung) und Betriebsmittel, also Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes (z. B. Personalkosten, Mieten und Aufwendungen für Marketingmaßnahmen). Das Programm ist nicht nur für Selbständige im Haupterwerb offen, sondern auch für Gründer im vorläufigen Nebenerwerb.
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld wird von einer Garantie unterstützt, die innerhalb des Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP / www.access2finance.eu) gestellt wurde.
Weitere Infos auch auf der Website der KfW: ERP – Gründerkredit – StartGeld

Neben dem ERP-Gründerkredit – StartGeld bietet die KfW-Bankengruppe viele weitere attraktive Finanzierungsangebote für GründerInnen und junge Unternehmen, z. B. den ERP-Gründerkredit – Universell. Er ist mit einem Finanzvolumen von bis zu 10 Mio. € auf eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren angelegt und richtet sich an Gründer, die größere Investitionen in der Gründungsphase vornehmen wollen. Der Zinssatz wird anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten ermittelt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
(technologieorientierte Gründungen)

Das ERP Innovationsprogramm dient der langfristigen Finanzierung marktnaher Forschung und der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung und richtet sich an etablierte Unternehmen, die bereits seit mehr als 2 Jahren am Markt sind. Finanziert wird i.d.R. bis 5 Mio. Euro, die bis zu 60% als Nachrangtranche ausgereicht werden können.
Weitere Informationen finden Sie hier.
(Kapitalbedarf ab 50.000 €)

Das ERP-Kapital ist ein Nachrangdarlehen für Existenzgründer und junge Unternehmer bis 3 Jahre nach Geschäftsaufnahme. Gründer erhalten Mittel aus dem ERP-Sondervermögen von bis zu 500.00 Euro für Investitionen, Markterschließung, Kauf oder Pacht eines Unternehmens sowie Material-, Waren-, und Ersatzteillager.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Der ERP-Startfonds ist ein Beteiligungskapital für junge, innovative Technologieunternehmen. Die KfW geht hierbei offene und stille Beteiligungen ein, ohne sich im Regelfall an der Geschäftsführung des Unternehmens zu beteiligen, vorausgesetzt, dass ein weiterer Beteiligungsgeber (Leadinvestor) sich ebenfalls in mindestens gleicher Höhe beteiligt. Innerhalb von 10 Jahren nach Gründung, mit Kapitalerhöhungen von jeweils 2,5 Mio. Euro pro Jahr bis zu einem maximalen Beteiligungskapital von 5 Mio. Euro insgesamt.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Das EXIST-Gründerstipendium fördert Studierende und Absolventen sowie Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die ein innovatives, technologieorientiertes und wissensbasiertes Gründungsprojekt umsetzen möchten. EXIST ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und wird aus dem Europäischen Sozialfonds kofinanziert. Geförderte Stipendiaten erhalten zur Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts für die Dauer eines Jahres monatlich zwischen 800 und 2.500 € je nach Abschluss.
Weitere Informationen unter: www.exist.de.
Ein hilfreiches Video zum EXIST-Gründerstipendium mit Beispielen aus der Praxis finden Sie hier.
(Kapitalbedarf ab 50.000 €)

– für Unternehmen, die mindestens 3 Jahre am Markt sind –
Die Bürgschaftsbank Hessen (BBH) möchte mit ihrer Express-Bürgschaft bestehenden kleinen und mittleren Unternehmen sowie Freiberuflern in Hessen kleinteilige Kredite ihrer Hausbanken einfacher, unbürokratischer und vor allem schneller zugänglich machen. In diesem Programm bürgt die BBH mit 60 % der Kreditsumme (d. h. max. 90.000 €) auf Neukredite mit einem Volumen von bis zu 150.000 €. Der Vorteil dieser Bürgschaft ist die kurze Zusagedauer, die in der Regel 24 Stunden beträgt – maximal 3 Tage.
Unterstützt werden junge Unternehmen, die mindestens 3 Jahre am Markt sind und neben positivem Eigenkapital in der Jahresabschlussbilanz eine positive Gewinn- und Verlustrechnung aufweisen können. Unternehmen in Schwierigkeiten, mit Sanierungsbedarf oder Insolvenzreife sind von diesem Programm ausgeschlossen.
Mehr Informationen zu diesem Finanzierungangebot und den Voraussetzungen finden Sie hier.
Noch Fragen? Die BBH hilft gerne weiter unter: 0611-150 777 oder per Mail: express@bb-h.de

Mit dem Fonds Futury Regio Growth Fund möchte das Land Hessen in Kooperation mit dem Unternehmen e.ventures Startups mit 2 bis 8 Mio. Euro unterstützen und 10 bis 15 Beteiligungen eingehen. Durch die Zusammenarbeit mit e.ventures möchte sich das Bundesland Hessen als internationaler Standort für Startups etablieren. Hinzukommend haben sich weitere Unternehmen und private Investoren am Fonds beteiligt – darunter die Börse, Fresenius, die Deutsche Bank und Dussmann. Die Hälfte des Fondsvolumen von 60 Mio. Euro steuerte das Land Hessen bei.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Futury Regio Growth Fund unter www.futurycapital.vc.

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank Hessen) fördert Existenzgründer und junge Unternehmen bis 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Die Darlehen dienen zur Finanzierung von Investitions- und Betriebsmitteln mit einem Höchstbetrag von 2 Mio. € je Vorhaben. Angeboten werden Ratentilgungen mit Laufzeiten von 5, 10 und 20 Jahren. Dieser Sollzinssatz ist für Darlehen mit bis zu 10 Jahren Laufzeit für die gesamte Kreditlaufzeit, für Darlehen mit längeren Laufzeiten für die ersten 10 Jahre festgeschrieben.
Allen Antragsberechtigten wird eine Zinsvergünstigung gewährt. Vorhaben in den hessischen EFRE-Vorranggebieten erhalten eine zusätzliche Zinsvergünstigung. Die jeweilige Höhe der Zinsvergünstigung wird mit den aktuellen Maximalzinssätzen veröffentlicht.
Mehr Informationen und weitere Angebote der WIBank finden Sie hier.

Gründerinnen und Gründern, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden möchten, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss erhalten. Dieser kann geleistet werden, wenn die Gründerin oder der Gründer zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen (Rest-)Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen hat. Der zeitliche Umfang der selbständigen Tätigkeit muss zur Beendigung der Arbeitslosigkeit führen und mindestens 15 Stunden wöchentlich betragen.
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet. Für 6 Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und 300 € zur sozialen Absicherung gewährt. Für weitere 9 Monate können 300 € pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden.
Weitere Informationen zum Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit erhalten Sie hier.
(Kapitalbedarf bis 25.000 €)

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) unterstützt im Rahmen des „Hessen-Mikrodarlehen“ Existenzgründer mit Mikrokrediten in Höhe von 3.000 bis zu 25.000 €. Das Programm steht Gründern aus ganz Hessen offen, die maximal 5 Jahre am Markt sind. Die Rückzahlung läuft über einen Zeitraum von 7 Jahren, wobei die ersten 6 Monate tilgungsfrei sind. Ein Zinssatz von 5,75 % p.a. macht das Programm besonders für die kleinsten Unternehmen attraktiv. Interessierte Unternehmen wenden sich zunächst an ihre Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder den regionalen Wirtschaftsförderer. Zusammen mit einer Stellungnahme der Beratungsstelle geht der Antrag an die WIBank, die über den Kreditantrag entscheidet. Wichtigstes Kriterium: Die Erfolgsaussicht der Gründung. Die Abwicklung läuft direkt über die WIBank ohne Beteiligung der Hausbank.
Neu im Programm: Bei Beratungsbedarf können bis zu 700 € der Kreditsumme für Beratungsaufwand verwendet werden.
Unter www.wibank.de finden Sie weitere Infos zum „Hessen-Mikrodarlehen“ und zu weiteren Förderprogrammen der WIBank.
Ansprechpartnerin für das Mikrokreditprogramm der WIBank „Hessen-Mikrodarlehen“:
Claudia Ungeheuer
Leiterin Presse und Öffentlichkeit
Tel. 069 – 9132 3716
Email: claudia.ungeheuer@wibank.de

Der Hessen Mikro-Crowd ist eine Kombination aus Crowdfunding und Mikrodarlehen der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) in Zusammenarbeit mit der Crowdfunding-Plattform Startnext. Gründer und Startups, die über Startnext erfolgreich mindestens 5.000 Euro für ihre Geschäftsidee einwerben konnten, können einen Kredit von bis zu 25.000 Euro bei der WIBank beantragen. Zudem bezuschusst das Land Hessen die eingeworbene Summe nochmal mit bis zu 10 Prozent (maximal 1.000 Euro).
Nähere Informationen finden Sie hier.
(Kapitalbedarf ab 50.000 €, technologieorientierte Gründungen)

Ein Programm für bereits gegründete Unternehmen. Mit der Beteiligung soll die Basis für den Unternehmensstart, für Innovationen und die Expansion kleiner und mittlerer Unternehmen geschaffen werden. Bei stiller Beteiligung bis 1,5 Mio. Euro, bei offener Beteiligung max. 500.000 Euro für innovative Vorhaben junger Unternehmen.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Innovative und technologieorientierte Gründungen sind in der Regel sehr viel komplexer und kapitalintensiver als normale Gründungen und gehen mit besonders hohen Markt-, Management- und technischen Risiken einher. Junge Technologieunternehmen sind daher häufig Finanzierungsschwierigkeiten ausgesetzt, denn die wenigsten High-Tech-Gründer verfügen selbst über ausreichendes Startkapital. Mit dem High-Tech Gründerfonds wurde deshalb 2005 ein Instrument geschaffen, das Risikokapital in neu gegründete deutsche Technologieunternehmen investiert und somit einen Beitrag zur Schließung der in diesem Frühphasensegment bestehenden Finanzierungslücke leistet.
Der High-Tech Gründerfonds ist Bestandteil der „Hightech-Strategie” der Bundesregierung sowie der Initiative „Gründerland Deutschland” des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Der High-Tech Gründerfonds richtet sich an Unternehmen, deren Aufnahme ihrer operativen Geschäftstätigkeit maximal ein Jahr zurück liegt.
Im Grundmodell stellt der High-Tech Gründerfonds einem jungen Unternehmen bis zu 600.000 € in einer Kombination von Eigenkapital und Wandeldarlehen in einem Tilgungszeitraum von 7 Jahren zur Verfügung und erwirbt dafür 15 % der Unternehmensanteile. Das Gründerteam muss einen Eigenanteil von 20 % bereitstellen; private Investoren können weitere Mittel beisteuern.
Ist das für Sie interessant? Näheres zum HIGF finden Sie hier.

Unternehmen, die maximal 15 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von 2 Mio. Euro aufweisen, können ein Nachrangdarlehen in Höhe von 25.000 Euro bis 75.000 Euro bekommen. Sie müssen mindestens 1 Jahr am Markt sein und eine Kofinanzierung ihrer Hausbank erhalten, die sich auf mindestens 50 % des Nachrangdarlehens beläuft.
Mehr Informationen und weitere Angebote der WIBank finden Sie hier.
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