Anträge können ab dem 23.11.2020, 9:00 Uhr gestellt werden (Externe Pressemitteilung der WI-Bank)
Der erste Förderaufruf endet bereits am 26.11.2020
Vorbemerkung:
Zahlreiche hessische Gaststätten befinden sich durch die Corona-Virus-Pandemie in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation. Die Hessische Landesregierung möchte dazu beitragen, gastronomische Betriebe zu unterstützen und bietet daher dieses Kleinbeihilfeprogramm aus dem Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ an.
Es zielt mit einer Festbetragsfinanzierung auf die Anschaffung von materiellen Wirtschaftsgütern, da davon ausgegangen wird, dass im Zuge der Corona-Krise die Liquidität der Gastronomiebetriebe abgenommen hat und Eigenmittel für Anschaffungen dringend benötigter Güter aufgebraucht wurden. Rund 2.200 Gaststätten mit Sitz in Hessen sollen eine Zuwendung im Zeitraum von November 2020 bis Dezember 2022 erhalten.
Förderzeitraum:
November 2020 bis Dezember 2022
Fördervolumen:
Insgesamt 3,4 Millionen Euro sind vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz und Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hälftig vorgesehen. Für das Jahr 2020 stehen 800.000 Euro, für das Jahr 2021 stehen 2,1 Mio. Euro und für 2022 stehen 500.000 Euro bereit.
Förderbetrag pro Antragsteller:
1.500 Euro Festbetrag bei einem Anschaffungswert von insgesamt mindestens 2.000 Euro netto.
Wer wird gefördert:
Es werden Betriebe in Hessen gefördert, die sowohl Speisen als auch Getränke verabreichen (Gaststätten nach § 1 HGastG). Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro, die einen Gaststättenbetrieb führen.
Zuwendungen werden nur für Gaststättenbetriebe gewährt, die über einen eigenen Gastraum verfügen. Auch saisonale Betriebe sind antragsberechtigt.
Was wird gefördert:
Gefördert werden Neuanschaffungen von materiellen Wirtschaftsgütern des Gastronomiebedarfes. Hierzu zählen zum Beispiel: Kühltechnik, Spültechnik, Koch- und Küchengeräte. Desinfektionsständer oder Investitionen, die zur Gewährleistung des Geschäftsbetriebes erforderlich oder geeignet sind oder die die gastronomische Nutzung von Außenbereichen unterstützen (Heizgeräte für den Außenbereich sind von der Förderung ausgenommen). Für Elektrogeräte ist eine gute Energieeffizienz oder gute Umwelteigenschaften beispielsweise durch eine Produktbeschreibung des Herstellers (Produktblatt) oder auf dem Kaufbeleg darzulegen.
Verfahren:
Es wird mindestens zwei Aufrufe zur Antragstellung geben. Der erste Aufruf startet mit Datum 23.11.2020, der zweite ist für das erste Quartal 2021 vorgesehen. Übersteigt das Antragsvolumen die zur Verfügung stehenden Mittel, entscheidet ein Losverfahren. Betriebe die beim ersten Aufruf nicht zum Zuge kamen, können mit dem zweiten Aufruf erneut einen Antrag auf Zuwendung stellen.
Wo wird der Antrag gestellt:
Der Antrag wird auf der Homepage der WIBank unter dem Link: www.wibank.de
dem Antragstellenden zur Verfügung gestellt. Der ausgefüllte Antrag ist online per Email zu stellen an folgende Adresse: gastronomie@wibank.de
Rückfragen zu diesem Aufruf können sie an folgende Stelle richten:
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Kaiserleistraße 29-35
63067 Offenbach
E-Mail:
https://www.wibank.de/wibank/diewibank/presse/foerderaufruf-an-gastronomiebetriebe-in-hessen-536754
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