Die Stadt Frankfurt befindet sich seit Montag, 7. Juni in Stufe 2 der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung. Damit einher gehen u.a. folgende Lockerungen:

• Alle Einzelhandelsgeschäfte dürfen öffnen – mit begrenzter Kundenzahl und Maskenpflicht.

• Gastronomie: Die Testpflicht in der Außengastronomie entfällt. Auch der Innenbereich darf wieder öffnen – hier gibt es jedoch eine Testpflicht.
• Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze: In Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen steigt die maximale Auslastung auf 75 Prozent.

• Bei körpernahen Dienstleistungen entfällt die Testpflicht, ein Test wird aber empfohlen
• Sport: Mannschaftssport unter Auflagen möglich. Schwimmbäder dürfen öffnen. Keine Negativnachweis-Pflicht in Fitnessstudios mehr.
• Private Treffen mit bis zu zehn Personen erlaubt – plus Geimpfte/Genesene und Kinder unter 14 Jahren.


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