September, 2015
Veranstaltungsdetails
Referent: Guido Hettinger, Rechtsanwalt und Partner bei Brehm & v.Moers – Unbekannte Nutzungsart – Angemessene Vergütung – Zweckübertragungsgrundsatz Games sind
Veranstaltungsdetails
Referent: Guido Hettinger, Rechtsanwalt und Partner bei Brehm & v.Moers
– Unbekannte Nutzungsart
– Angemessene Vergütung
– Zweckübertragungsgrundsatz
Games sind im klassischen Sinne um Multimediaproduktionen, bei deren Entwicklung zahlreiche Werke und Leistungen von Mitarbeitern und Dritten zu einem Produkt verbreitet werden. Um die Ergebnisse einer Game-Entwicklung erfolgreich zu vermarkten, ist es erforderlich zu identifizieren, an welchen vorbestehenden Werken und Entwicklungsbeiträgen Rechte erworben werden müssen und welche Rechte dem Studio an den Arbeitsergebnissen zustehen.
Guido Hettinger ist Rechtsanwalt und Partner der überörtlichen Rechtsanwaltssozietät Brehm & v. Moers und spezialisiert im Urheber und Medienrecht sowie im Recht der Informationstechnologie. Er berät seit 1997 Mandanten aus der Film-, Musik- und Computerspielindustrie. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen u.a. in der Beratung und Vertragsgestaltung für Medien- und IT-Projekte sowie in den Bereichen der digitalen Distribution von Content oder Softwareanwendungen und im E-Commerce. Guido Hettinger hält regelmäßig Vorträge und Seminare zu aktuellen Rechtsfragen aus dem Urheber-, Medien-, Wettbewerbs- und Multimediarecht. Er ist Mitglied des Vorstandes der Vereinigung der Hessischen Filmwirtschaft e.V. und des Filmhaus Frankfurt e.V. sowie Mitglied des gamearea-FRM e.V.
Das komplette Programm von GAMEplaces Business & Legal finden Sie hier.
Nach Anmeldung unter va.frankfurt-business.net/GAMEplaces2015-05 ist die Teilnahme kostenfrei.
Zeit
(Donnerstag) 17:00 - 19:00
Veranstaltungsort
IHK Frankfurt am Main
Börsenplatz 4, Frankfurt am Main