November, 2015

26Nov17:0019:00GAMEplaces BUSINESS & LEGAL 'Umsatzsteuer & Gaming'17:00 - 19:00 Börsenplatz 4, Frankfurt am MainZielbranche:Kreativwirtschaft

Veranstaltungsdetails

Mit Matthias Spitz‘ Vortrag über die für Spieleanbieter relevanten Änderungen im seit Januar geltenden, neuen Umsatzsteuerrecht geht der diesjährige Zyklus von GAMEplaces BUSINESS & LEGAL zu Ende.

Seit Anfang des Jahres gilt ein neues Umsatzsteuerrecht für innerhalb der EU erbrachte elektronische Dienstleistungen gegenüber Privatpersonen. Seit dem 1. Januar werden diese nun auch im B2C-Bereich nach dem Bestimmungslandprinzip, also am Ort des Leistungsempfängers, besteuert. Für die User oder Spieler hat sich dadurch praktisch nichts geändert. Deutlich verkompliziert hat sich das Procedere allerdings für die Anbieter: Sie müssen den für die Besteuerung maßgeblichen Leistungsort in jedem Einzelfall identifizieren und ihre Umsätze im jeweiligen Bestimmungsland melden und versteuern. In seinem Vortrag ‚Umsatzsteuer & Gaming‘ erklärt Matthias Spitz (MELCHERS Rechtsanwälte), worauf Spieleanbieter im Zusammenhang mit dem neuen EU-Umsatzsteuerrecht achten sollten; dabei geht er auch auf den Sonderfall ‚Bitcoins als Zahlungsmittel‘ ein. Die Veranstaltung am 26. November bildet des Abschluss des diesjährigen Zyklus‘ von GAMEplaces BUSINESS & LEGAL. Eine Wiederaufnahme der Reihe im kommenden Frühjahr ist bereits in Planung.

Selbstverständlich konnten verspätete oder unvollständige Steuerklärungen auch vor der Neuregelung des EU-Umsatzsteuerrechts strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. „Ich rate aber dringend, sich angesichts der innerhalb der EU divergierenden Mehrwertsteuersätze intensiv mit den geltenden Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen“, sagt Spitz. „Wer elektronische Dienstleistungen in verschiedenen EU-Ländern anbietet sollte zudem prüfen, wie sich der jeweilige Mehrwertsteuersatz auf die Marge und das Businessmodell insgesamt auswirkt und dieses gegebenenfalls anpassen“, so Spitz weiter. Eine Möglichkeit, den verfahrensrechtlichen Mehraufwand ein Stück weit zu reduzieren bietet das ‚Mini-One-Stop-Shop‘-Verfahren, das registrierten Anbietern erlaubt, ihre B2CUmsätze für die gesamte EU über eine zentrale Stelle anzumelden. Seit Oktober dieses Jahres herrscht auch bezüglich der Verwendung von Bitcoins Klarheit: Der Europäische Gerichtshof teilte die Auffassung des Bundesfinanzministeriums, Handel und Umtausch von Bitcoins unterlägen der Umsatzsteuer, nicht. Die Gefahr einer Doppelbesteuerung der Crypto-Currency ist also gebannt.

Matthias Spitz ist Partner bei MELCHERS Rechtsanwälte. Seit 2013 ist er Mitglied der International Masters of Gaming Law (IMGL), einer internationalen Non-Profit-Organisation führender Juristen und Berater der Gaming-Branche. Zu seinen Beratungsfeldern zählen Regulierung, Lizenzierung, Werbung, AML sowie Besteuerung.

Über GAMEplaces BUSINESS & LEGAL: Die auf Initiative der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH und der gamearea-FRM im Jahr 2008 ins Leben gerufene Veranstaltungsreihe thematisiert branchenspezifische Rechtsfragen. Sie richtet sich in erster Linie an Geschäftsführer, Prokuristen, Business Development Manager, Entrepreneurs und Syndikusanwälte, steht jedoch allen Interessierten aus der Games- sowie anverwandten Branchen der Kreativwirtschaft offen. Partner der Veranstaltungsreihe, die in Kooperation mit Medienanwälten und Branchenkennern realisiert wird, sind das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung im Rahmen der Aktionslinie Hessen-IT sowie die IHK Frankfurt am Main.

‚Umsatzsteuer & Gaming‘
Mehr Infos & Anmeldung: www.gameplaces.de

Pressekontakt
büro für gelungene kommunikation
Rebecca Gerth
Tel. 030 2859 9339
Mobil 0178 389 8808
Email rebecca.gerth@gameplaces.de

Zeit

(Donnerstag) 17:00 - 19:00

Veranstaltungsort

IHK Frankfurt am Main

Börsenplatz 4, Frankfurt am Main